PROTOKOLL FÜR VORÜBERGEHENDE UNTERBRECHUNGEN
DECIEM INC. (DECIEM) ist den Zielen des Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, 2005 („AODA“) verpflichtet.
DECIEMs Vision ist eine menschliche Welt der Schönheit. Wir sind verpflichtet, einen sicheren und inklusiven Raum für alle Menschen zu schaffen und ihnen unseren besten Service zu bieten.
Gemäß dem AODA ist DECIEM bei Störungen von Einrichtungen oder Diensten, die normalerweise von Menschen mit Behinderungen genutzt werden, gesetzlich verpflichtet, eine schriftliche Mitteilung zu machen
- Der Grund für die Unterbrechung;
- Die Dauer der Unterbrechung;
- Die Verfügbarkeit von alternativen Dienstleistungen oder Einrichtungen, die verwendet werden können.
Der Hinweis sollte an oder in der Nähe der vorübergehenden Störung angebracht bleiben, bis die Störung behoben wurde.
Beispiele für eine Störung, die die Benachrichtigungspflicht auslösen könnte, umfassen:
- Zugänglicher Waschraum oder Toilette funktioniert nicht;
- Die Zugangsrampe wird repariert; oder
- Automatische Türöffner werden ersetzt.
Wenn sich DECIEM in einem Gebäude mit mehreren Mietern befindet, wird es mit dem Facility-Management-Team des Vermieters zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Benachrichtigungen ausgehängt werden. In einem Unternehmen, in dem ein behindertengerechter Waschraum von mehreren Mietern gemeinsam genutzt wird, wäre beispielsweise der Vermieter in erster Linie verpflichtet, für die Behebung etwaiger Störungen des behindertengerechten Waschraums zu sorgen. Sollte sich der barrierefreie Waschraum in den Räumlichkeiten von DECIEM befinden, liegt die Hauptverantwortung bei DECIEM, und DECIEM sollte daher die entsprechenden Informationen bereitstellen. Eine gute Faustregel lautet: Wenn DECIEM für die ordnungsgemäße Wartung und Reparatur verantwortlich ist, dann ist DECIEM auch dafür verantwortlich, die Mitteilung über die vorübergehende Unterbrechung dort anzubringen, wo das erforderlich ist.